Auf was muss geachtet werden?
Steht die Fahrt in Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse (SGB V), kann eine Verordnung für eine Krankenbeförderung zu Kliniken oder Ärzten vom Arzt ausgestellt werden!
Ausgeschlossen sind: Fahrten, für die kein medizinischer Grund vorliegt z.B. Abholungen von Befunden oder Rezepten.
Wenn Sie sich nicht sicher über eine Übernahme der Kosten sind, kontaktieren Sie bitte vorab Ihre Krankenkasse!
Gesetzlicher Anspruch
- Pflegegrad 3
(mit dauerhafter Mobilitäts-Einschränkung oder zusätzlich mit dem Merkzeichen "g")
- Pflegegrad 4
- Pflegegrad 5
- Schwerbehinderung mit den Merkzeichen
"aG", "BI", "H"
Genehmigung durch Krankenkasse (vorher nicht nötig)
Vorstationäre Behandlungen
Stationäre Behandlungen (Einweisung oder Entlassung)
Nachstationäre Behandlungen
Genehmigung durch Krankenkassen (vorher nötig)
Serienfahrten zu ambulanten Behandlungen
z.B.: Dialyse, Bestrahlung, Chemotherapie
Eigenanteil
Als gesetzlich Versicherter fallen Eigenanteilkosten
von 10% pro einzelne Fahrt an.
Wie auch bei Apotheken oder Ärzten betragen die Kosten:
mindestens 5 €, aber nie mehr als 10 €.
Dies gilt nicht für Inhaber einer Befreiungskarte.
Der Eigenanteil wird direkt bei uns entrichtet und gilt auch
für Kinder und Jugendliche.
Wir akzeptieren Bargeld, PayPal und Kartenzahlung.